Die Rechnungslegung eines Unternehmens gliedert sich in einen internen und einen externen Teil. Hauptbestandteile der externen Rechnungslegung sind die Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Hiermit ermittelt ein Unternehmen seinen betrieblichen Erfolg und gibt externen Interessenten Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Definition: Was ist ein Jahresabschluss?
§ 240 HGB fordert von jedem buchführungspflichtigen Kaufmann, dass er zum Ende eines Geschäftsjahres Auskunft über seine Vermögensgegenstände und Schulden gibt. Der Unternehmer trägt dieser Forderung Rechnung, indem er einen Jahresabschluss erstellt.
An die Aufstellungspflicht sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und gewerbetreibende Einzelunternehmer gebunden. Bei den Einzelkaufleuten ist jedoch zu beachten, dass sie von der Pflicht zu Erstellung eines Jahresabschlusses ausgenommen sind, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Gewinngrenze von 60.000 Euro und die Umsatzgrenze von 600.000 Euro unterschreiten.
Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2013 müssen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an den elektronischen Bundesanzeiger übermittelt werden.
§ 316 HGB belegt mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zudem mit der Pflicht, den Jahresabschluss durch einen unabhängigen Sachverständigen – z. B. Wirtschaftsprüfer – prüfen zu lassen. Dieser dokumentiert seine Ergebnisse, indem er Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung testiert.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich ein Jahresabschluss zusammen?
Die Jahresabschluss Bestandteile sind im § 242 Absatz 3 HGB gesetzlich normiert. Hiernach gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zu den beiden Jahresabschluss Bestandteilen. Bei der Bilanz handelt es sich um eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden.
Auf der linken Seite der Bilanz stehen die Aktiva. Diese unterteilen sich in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sollen einem Unternehmen dauerhaft dienen. Im Umlaufvermögen werden z.B. die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für den Verkauf bestimmt sind. Zum Umlaufvermögen gehören daneben auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder gegen verbundene Unternehmen.
Der Ausweis der Passiva erfolgt auf der rechten Seite der Bilanz. Die Passivposten werden nach dem Eigenkapital und nach dem Fremdkapital eingeteilt. Das Eigenkapital gibt z. B. Auskunft über das Stammkapital einer GmbH. Im Fremdkapital finden sich die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen wieder.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zeitraumbezogen. Hier erfasst der Buchhalter alle Aufwendungen (Soll) und alle Erträge (Haben), die sich innerhalb eines Geschäftsjahres (z. B. 01.01 bis 31.12.) ergeben.
Führt ein Betrieb sein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, kommen mit dem Anhang und dem Lagebericht zwei weiter Bestandteile hinzu.
Im Anhang erläutert das Unternehmen erklärungsbedürftige Bilanzposten. Ein sachkundiger Bilanzleser erhält z. B. Auskunft darüber, wofür ein Darlehen aufgenommen wurde oder für welchen Zweck eine Drohverlustrückstellung gebildet wurde.
Der Lagebericht gibt Einblicke in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Außerdem erhält der Bilanzleser Informationen über die zukünftige Entwicklung.
Wozu wird ein Jahresabschluss erstellt?
Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt ein Unternehmen den betrieblichen Erfolg oder Misserfolg für ein Geschäftsjahr. Hierbei wird das aktive Betriebsvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) dem passiven Betriebsvermögen (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) gegenübergestellt. Der Betriebsvermögensvergleich ist im § 4 Absatz 1 EStG gesetzlich fixiert.
Welche Schritte sind für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlich?
Grundlage für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist die laufende Finanzbuchführung. Damit hieraus eine fertige Bilanz und eine fertige Gewinn- und Verlustrechnung entstehen, muss der Buchhalter die entsprechenden Abgrenzungsbuchungen vornehmen. Hierzu zählt z.B. die Anpassung der monatlichen Abschreibung und die Abstimmung der Offen-Posten-Konten (Debitoren und Kreditoren).
Welche Funktionen erfüllt ein Jahresabschluss?
Mit der Bilanz ermitteln Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Darüber hinaus erfüllt das Zahlenwerk noch weitere Funktionen. Hierzu zählen z. B. die Informationsfunktionsfunktion für externe Kapitalgeber und die Dokumentationsfunktion.
Typische Fehler bei der Jahresabschlusserstellung
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses treten immer wieder typische Fehler auf. Hierzu zählen:
Falsche Einschätzung der Unternehmensgröße
Von der Größe einer GmbH hängt es ab, ob das Unternehmen Erleichterungen bei der Erstellung von Buchführung und Bilanz in Anspruch nehmen kann oder nicht. Eine falsche Einschätzung der Unternehmensgröße kann zu einem Verstoß gegen die Grundsätze führen, die der Gesetzgeber für eine ordnungsgemäße Buchführung aufgestellt hat.
Erstellung einer Sonderbilanz
Bringt der Gesellschafter einer OHG ein Grundstück in die Gesellschaft ein oder gibt er dieser ein Darlehen, gehört zu den bilanzrechtlichen Pflichten die Erstellung einer Sonderbilanz. Wer das Sonderbetriebsvermögen des einbringenden Gesellschafters nicht gesondert darstellt, verstößt ebenfalls gegen die GoB.
Aufbewahrungspflichten
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie andere Buchführungsunterlagen (z. B. Verträge, Kontoauszüge oder Inventarlisten) müssen aufbewahrt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet die sechsjährige und die zehnjährige Aufbewahrungspflicht.
Schlusswort
Mit dem Jahresabschluss ermittelt ein Unternehmen den Gewinn oder den Verlust, der in einer bestimmten Geschäftsperiode erzielt wurde. Darüber hinaus erfüllen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch weitere Funktionen. Möchten Sie hierzu weitergehende Informationen enthalten, freuen wir uns über Ihr Feedback in unserer Kommentarfunktion.