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Bilanz

Eine Bilanz ist einer der wichtigsten Finanzausweise, der eine Momentaufnahme der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals Ihres Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Sie kann nützlich sein, um potenzielle rote Fahnen oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzen Ihres Unternehmens zu erkennen. In diesem Artikel wird erläutert, was eine Bilanz ist, wie sie aussehen sollte und warum Sie eine solche benötigen.
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bücher in einem Regal

© Aleix Ventyol auf Unsplash

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Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung der Teil des Jahresabschlusses, den jeder buchführungspflichtiger Unternehmer beim Finanzamt einreichen muss.

§ 240 Absatz 1 HGB (Handelsgesetzbuch) fordert den Unternehmer zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Anfang eines jeden Geschäftsjahres dazu auf, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Zu einem festen Bilanzstichtag – dies ist in der Regel der 31. Dezember eines Jahres – muss nach § 240 Absatz 2 HGB eine Schlussbilanz erstellt werden.

Sowohl in der Eröffnungsbilanz als auch in der Schlussbilanz werden alle betrieblichen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen. Basierend auf dem Ergebnis des Jahresabschlusses setzt das Finanzamt die Steuern fest. Daneben erfüllt die Schlussbilanz aber auch eine Informationsfunktion.

Wie liest man eine Bilanz?

Wenn Sie eine Bilanz lesen, erhalten Sie durch die Bilanzkennzahlen einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. So können Sie z. B. die Rentabilität und die Liquidität Ihres Unternehmens prüfen. Sie wissen, welche Gegenstände zu Ihrem Unternehmen gehören und ob diese aus eigenen Mitteln oder fremdfinanziert wurden.

Beim Lesen einer Bilanz orientieren Sie sich zunächst an der Grundstruktur. Bilanzen weisen auf der linken Seite die Aktiva und auf der rechten Seite die Passiva aus. Diese Unterscheidung ist relevant, weil auf der Aktivseite dargestellt wird, wie die Gegenstände verwendet werden, die Sie für Ihr Unternehmen gekauft haben. Die Passivseite gibt Auskunft darüber, woher die Mittel stammen, die zur Finanzierung der Gegenstände aufgewendet wurden. Aktiva und Passiva schließen mit einer Bilanzsumme ab, die auf beiden Seiten identisch sein muss.

Welche Posten werden in der Bilanz ausgewiesen?

Aktiva und Passiva legen die Grundstruktur von Bilanzen fest. Damit Sie umfassend über Ihre wirtschaftliche Lage informiert sind, werden Aktivposten und Passivposten noch weiter unterteilt.

Auf der Aktivseite finden Sie das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen zählen alle Gegenstände, die Ihrem Unternehmen langfristig dienen. Hier weisen Sie z. B. einen Firmenwagen oder Ihre Büroausstattung aus. Verwenden Sie ein Patent oder sind Sie Inhaber eines anderen Schutzrechts, handelt es sich aus bilanzieller Sicht um einen immateriellen Vermögensgegenstand, der ebenfalls zum Anlagevermögen gehört.

Unter dem Posten Umlaufvermögen fassen Sie die Posten zusammen, die Ihrem Betrieb nur kurzfristig dienen. Schreiben Sie z. B. eine Rechnung, die nicht sofort von Ihrem Kunden bezahlt wird, weisen Sie im Umlaufvermögen eine Forderung aus.

Das Passivseite wird in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilt. Dem Eigenkapital weisen sie die finanziellen Mittel zu, die Sie selbst Ihrem Unternehmen zugeführt haben. Entschließen Sie sich z. B. zur Gründung einer GmbH, müssen Sie mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro auf das Geschäftskonto einzahlen oder Gegenstände einbringen, die diesem Wert entsprechen. Erfolgt die Stammeinlage in Geld, wird auf der Passivseite das gezeichnete Kapital ausgewiesen. Dieses ist Bestandteil des Eigenkapitals.

Zum Fremdkapital zählen alle finanziellen Mittel, die nicht von Ihnen selbst stammen. Hierunter fällt z. B. das Darlehen, das Sie zur Finanzierung eines Firmenwagens oder Ihrer Büroausstattung bei der Bank aufgenommen haben.

Welche Bedeutung hat die Aktualität der Bilanz?

Der Erstellung des Jahresabschlusses zum jeweiligen Bilanzstichtag kommt eine hohe Bedeutung zu. Denn nur, wenn die Zahlen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden, haben Sie einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens.

Durch einen Vergleich des aktuellen Ergebnisses mit der Vorjahresbilanz erkennen Sie, ob sich Ihre wirtschaftliche Situation in dem abgelaufenen Geschäftsjahr verbessert oder verschlechtert hat. Zudem fordert auch Ihr Finanzamt, dass Sie jährlich einen Jahresabschluss einreichen.

Wichtige Bilanzkennzahlen

Wenn Sie eine Bilanz lesen, erhalten Sie durch die Bilanzkennzahlen Informationen, mit denen Sie die Rentabilität Ihres Unternehmens prüfen können.

Mit der Eigenkapitalquote ermittelt der Unternehmer, wie gut sein Betrieb aus eigenen Mitteln finanziert wurde. Hierzu wird das Eigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital gesetzt.

Daneben lassen sich mit der Fremdkapitalquote, dem statistischen Verschuldungsgrad und der Umlaufintensität noch weitere wichtige Kennzahlen aus Bilanzen ablesen.

Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?

Was ist eine Bilanz? Mit der Beantwortung dieser Frage haben Sie einen Teil des Jahresabschlusses kennengelernt. Der zweite Bestandteil einer ordnungsgemäßen Gewinnermittlung ist die Gewinn- und Verlustrechnung. Hier weisen Sie die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss ebenfalls beim Finanzamt eingereicht werden. Darüber hinaus liefert Ihnen die Aufstellung Informationen, die für Ihre unternehmerische Tätigkeit relevant sind.

So können Sie anhand der Gewinn-und Verlustrechnung das Betriebsergebnis ermitteln. Dieses zeigt Ihnen, welchen Gewinn Sie nur aus Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt haben. Als weitere Zwischenergebnisse kennt die Gewinn- und Verlustrechnung das Finanzergebnis und das außerordentliche Ergebnis.

Das Finanzergebnis zeigt, ob sich aus den Erträgen an Beteiligungen ein Gewinn oder Verlust ergibt, wenn Abschreibungen auf Wertpapiere und Zinsaufwendungen hiervon in Abzug gebracht werden.

Das außerordentliche Ergebnis ermittelt die Differenz zwischen den außerordentlichen Erträgen und den außerordentlichen Aufwendungen. Diese fallen nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an. Ein außerordentlicher Ertrag wird z. B. erzielt, wenn ein Unternehmer ein betriebliches Grundstück verkauft.

Schlusswort

Mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir Ihnen die beiden Bestandteile eines Jahresabschlusses vorgestellt. Als buchführungspflichtiger Unternehmer sind Sie zur Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Schlussbilanzen verpflichtet.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder eine Frage zum Thema Bilanz haben, nutzen Sie gerne unser unten stehendes Formular.

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Engin Kilit

Mit der Steuerberatungskanzlei eSteuerberatung.com lebt er Digitalisierung mit voller Leidenschaft und erleichtert damit zahlreichen Kunden die Verwaltung ihrer Belege und Abrechnungen.

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