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Was kostet ein Steuerberater?

Ein Steuerberater stellt nicht nur seine Leistungen in Rechnung, sondern es gibt auch andere Kosten, die zu berücksichtigen sind. Dieser Artikel erklärt die Kosten eines Steuerberaters genauer und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wofür Ihr Geld ausgegeben wird.
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Engin Kilit

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Eine Geschäftsfrau prüft eine Rechnung mit ihrem Taschenrechner esteuerberatung
© Andrey Popov/stock.adobe.com
  • Das Wichtigste in Kürze
    Das Wichtigste in Kürze

Vor allem für den kleinen Selbstständigen erweist sich ein Steuerberater nicht selten als Retter in höchster Not. Doch wie in vielen anderen Situationen im Leben gibt es diese Hilfe nicht umsonst. Auch ein Steuerberater muss Geld verdienen und stellt deshalb seine Leistungen in Rechnung. Allerdings können diese Kosten nicht pauschal benannt werden, denn die Kosten eines Steuerberaters richten sich nach seinem Aufwand. Überdies muss ein Selbstständiger nicht alles an Aufgaben an den Steuerberater abgeben. Er kann auch einiges selbst erledigen und damit entsprechend die Kosten für den Steuerberater minimieren. Vor allem Freiberufler und andere Selbstständige sollten nicht an der falschen Stelle sparen und die Dienste und vor allem die Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch nehmen.

Vergütungsordnung für Steuerberater regelt die Gebühren

Die Kosten, welche ein Steuerberater für seine Leistungen geltend machen kann, sind in der Vergütungsordnung für Steuerberater kurz auch nur als StBVV bezeichnet, festgelegt. Allerdings hat jeder Steuerberater hier einen Rahmen, der ihm einen relativ großen Ermessensspielraum zugesteht. Innerhalb der in der Vergütungsordnung vorgegebenen Rahmen kann er selbst festlegen, welche Gebühren in welcher Höhe er in Rechnung stellt. Bei dieser Festlegung der Gebühren spielt aber eine sehr bedeutende Rolle, welchen Faktor der Steuerberater ansetzt. In der Regel ist dieser Faktor höher, wenn beispielsweise auch sein Aufwand höher ausfällt.

Berechnung abhängig von bestimmten Kriterien

Wie hoch die Berechnung der Gebühren eines Steuerberaters ausfällt, hängt in der Regel von drei wichtigen Hauptkriterien ab. Diese Kriterien lauten:

  • Wie hoch ist der Aufwand, den der Steuerberater für den Auftraggeber erbringen muss?
  • Wie hoch ist der Gegenstandswert, auf dessen Grundlage die Gebührenberechnung beruht?
  • Welche Aufgaben werden an den Steuerberater übergeben?
  • Welches Haftungsrisiko muss der Steuerberater tragen?

Nach welchen Abrechnungsarten darf ein Steuerberater abrechnen?

Folgende Abrechnungsarten gibt es beim Steuerberater:

  • Abrechnung strikt nach der StBVV, der Steuerberatervergütungsverordnung. Hier wird u. a. nach Zehntel-Sätzen abgerechnet. Die jeweiligen Gebühren richten sich hier nach den Tabellen A bis Tabelle E. Die angegebenen Werte in den Tabellen werden vom Gesetzgeber immer an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Somit kann auch eine Inflation ausgeglichen werden.
  • Abrechnung nach Zeitaufwand. In der Regel handelt es sich hier um Stundensätze.
  • Abrechnung nach einem Pauschalbetrag, welcher nach § 14 StBVV ebenfalls möglich ist und mit dem Mandanten schriftlich mit Nennung aller Leistungen zu vereinbaren ist.

Was bedeutet der Gegenstandswert?

In unmittelbarem Zusammenhang mit den Gebühren für einen Steuerberater steht immer der Begriff Gegenstandswert. Bei diesem Wert handelt es sich um den Jahresumsatz oder das Jahreseinkommen, welches der Klient des Steuerberaters erzielt. Genau nach diesem Betrag richten sich dann auch die Höhe der Gebühren. Den Zusammenhang zwischen diesem Gegenstandswert und den daraus resultierenden Gebühren ist ebenfalls in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt und genau beschrieben.

Kann ein Gegenstandswert nicht ermittelt werden, beispielsweise weil ein Unternehmen neu gegründet wurde und noch keine Jahresumsatz vorhanden ist, wird zusammen mit dem Steuerberater eine sogenannte Zeitgebühr ermittelt. Diese Zeitgebühr bildet dann die Grundlage für die Kosten für den Steuerberater. In der Regel beträgt diese Zeitgebühr je angefangener halben Stunde zwischen 30 Euro und 70 Euro.

Aufwand als weiterer Kostenfaktor

Wie bereits geschrieben, so kann der Steuerberater nach der Vergütungsordnung einen recht großen Ermessensspielraum nutzen. In diesem Fall spielt vor allem der Aufwand eine recht entscheidende Rolle. Je mehr Konten, Buchungen oder Belege zu bearbeiten sind, desto höher fällt der Aufwand aus. Der Umfang der Tätigkeit richtet sich immer nach dem zeitlichen Faktor, der für die Bearbeitung durch einen Steuerberater anfällt. Es kann dabei eine Reihe von Umständen geben, welche hier bedeutenden Einfluss auf die Gebührenberechnung haben:

  • Sind umfangreiche Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Nacharbeiten notwendig, welche durch die Regelungen in der StBVV nicht separat in Rechnung gestellt werden können?
  • Fehlen für die Bearbeitung Unterlagen oder müssen die Unterlagen im Vorfeld zuerst geordnet werden?
  • Hat der Mandat häufig Rückfragen an seinen Steuerberater?

Auch die Komplexität und Schwierigkeit der zu erledigenden Aufgaben macht sich bei den Gebühren bemerkbar. In der Regel kann gesagt werden, dass je komplexer eine Aufgabe ist und je größer der Aufwand ist, desto höher wird der Steuerberater sein Honorar innerhalb des gesetzlich festgelegten Gebührenrahmens ansetzen. Doch welche Aufgaben sind als schwierig zu betrachten? Der Einschätzung der Schwierigkeit einer Arbeit dient in diesem Fall ein Maßstab. Dieser Maßstab richtet sich nach den Kenntnissen eines durchschnittlichen Steuerberaters, welcher nicht für ein bestimmtes Gebiet spezialisiert ist. Besondere Schwierigkeiten treten meistens dann auf, wenn beispielsweise Rechtskenntnisse gefragt sind.

Haftungsrisiko wichtiger Faktor für die Gebührenberechnung

Nicht zu vergessen und zu unterschätzen bei der Berechnung der Steuerberater-Gebühren ist das Haftungsrisiko. Der Steuerberater sieht sich in seinem Berufsalltag einem dauerhaften Haftungsrisiko ausgesetzt. Für dieses Haftungsrisiko kann es folgende Gründe geben:

  • Es besteht eine vertragliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
  • Haftungsrisiko ergibt sich aus einer deliktsrechtlichen Haftung durch unerlaubte Handlungen.
  • Es gibt ein Haftungsrisiko durch eine bestehende Haftung gegenüber von Nichtmandanten.

In § 11 Satz 2 StBVV ist geregelt, dass ein solches Haftungsrisiko bei der Berechnung der Gebühren mit einbezogen werden kann. Dabei spielt der Gegenstandswert beim Haftungsrisiko keine entscheidende Rolle.

Kostenübersicht und Zusammensetzung der Kosten

Die Steuerberatergebühren fallen je nach erbrachter Leistung unterschiedlich hoch aus. Nachfolgende Tabelle soll einen kleinen Überblick über die anfallenden Mindestgebühren, Mittelgebühren und Maximalgebühren für bestimmte Leistungen geben. Damit ist es für jeden, der Hilfe und Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch nimmt, eine ungefähre Rechnung aufzustellen, mit welchen Gebühren zu rechnen ist. Die Kosten werden immer nach Zehntel gerechnet. Angefangen von einem Zehntel als Mindestgebühren bis hin zu zehn Zehntel als Höchstgebühr.

Erbrachte Leistung MindestgebührMittelgebührMaximalgebühr
Buchführung 2 Zehntel7 Zehntel12 Zehntel
Einkommensteuererklärung1 Zehntel3,5 Zehntel6 Zehntel
EÜR erstellen 5 Zehntel12,5 Zehntel20 Zehntel
Bilanz erstellen10 Zehntel25 Zehntel40 Zehntel
Anhang erstellen2 Zehntel7 Zehntel12 Zehntel
Körperschaftssteuererklärung1 Zehntel3 Zehntel5 Zehntel
Umsatzsteuererklärung1 Zehntel4,5 Zehntel8 Zehntel
Gewerbesteuererklärung1 Zehntel3,5 Zehntel6 Zehntel
Einkünfte aus Rente1 Zwanzigstel6,5 Zwanzigstel12 Zwanzigstel
Einkünfte aus Vermietung1 Zwanzigstel6,5 Zwanzigstel12 Zwanzigstel
Einkünfte aus Kapitalvermietung1 Zwanzigstel6,5 Zwanzigstel12 Zwanzigstel

Zu beachten ist zwingend, dass für jede Leistung beim Steuerberater extra bezahlt werden muss. Es ist auch unabhängig, ob es sich um eine digitale Steuerberatung handelt oder eine persönliche. Auf die anfallenden Steuerberatergebühren hat dies keinen Einfluss.

Kosten für den Steuerberater minimieren

Auf einen Steuerberater sollten vor allem Selbstständige nicht verzichten. Es gibt aber dennoch einige Möglichkeiten, wie Steuerberatergebühren gespart werden können. Dafür sollte sich jeder aber seiner Vorarbeit sicher sein. Fehler müssen hier oftmals sehr teuer bezahlt werden. Folgende Beispiele können Steuerberatergebühr senken bzw. sparen:

  • Buchhaltungsaufgabe der Vorkontierung selbst machen.
  • Umsatzsteuervoranmeldung selbst machen.
  • Jahresabschluss selbst erstellen.

Eine Tatsache ist im Kontext der Kosten für einen Steuerberater zwingend zu beachten. Alle angefallenen Kosten für den Steuerberater können steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerberater selbst kann hier wertvolle Tipps geben, wann das möglich ist und wie das umzusetzen ist.

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Mit der Steuerberatungskanzlei eSteuerberatung.com lebt er Digitalisierung mit voller Leidenschaft und erleichtert damit zahlreichen Kunden die Verwaltung ihrer Belege und Abrechnungen.

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