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Anlagevermögen

Das Finanzamt verlangt, dass Sie Ihr Anlagevermögen abschreiben oder die Abnutzung über einen bestimmten Zeitraum berechnen. Als Selbständiger kann es besonders schwierig sein, dies selbst zu bestimmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Selbständiger die Abschreibung für Anlagegüter berechnen
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Engin Kilit

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bücher in einem Regal

© Aleix Ventyol auf Unsplash

bücher in einem Regal

Damit ein Unternehmen seine betrieblichen Zwecke erfüllen kann, nutzt es verschiedene Vermögensgegenstände. Diese werden als Sachanlagegüter oder Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bezeichnet.

Definition: Was ist Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen (AV) ist im § 247 Absatz 2 HGB (Handelsgesetzbuch) gesetzlich normiert. Hiernach rechnen alle Vermögensgegenstände zum AV, die dem Geschäftsbetrieb langfristig dienen sollen.

Das AV wird auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen. Die Aktivseite gibt einem Unternehmen und externen Interessenten Auskunft darüber, wie finanzielle Mittel verwendet werden. Ob ein Gegenstand des AV oder dem Umlaufvermögen zugeordnet wird, ist abhängig davon, wie das Unternehmen den angeschafften Vermögensgegenstand nutzen möchte. Kauft ein Autohaus z. B. Fahrzeuge, die für den Weiterverkauf bestimmt sind, müssen diese in dem Umlaufvermögen ausgewiesen werden.

Welche Bedeutung hat das Anlagevermögen für ein Unternehmen?

Das Anlagevermögen liefert dem Unternehmen wichtige Hinweise bei der Analyse der eigenen Bilanz.

Wird das Anlagevermögen in Beziehung zum Gesamtvermögen gesetzt, ermittelt sich die Anlagenintensität. Fällt diese niedrig aus, weiß das Unternehmen, dass weniger Kapital im AV gebunden ist und mehr liquide Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus lässt sich mithilfe des AV auch der Anlagendeckungsgrad feststellen. Hierzu werden die Posten des Anlagevermögens in Beziehung zum Eigenkapital gesetzt. Je höher das Ergebnis, desto mehr wurden die Sachanlagengüter aus eigenen Mitteln und nicht über fremde Kapitalgeber finanziert.

Mit Berechnung des Anlagenabnutzungsgrads ermittelt ein Unternehmen, wann die angeschafften Vermögensgegenstände vollständig abgeschrieben sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen finanzielle Mittel für die Ersatzbeschaffungen bereitstehen. Die Ermittlung des Anlagenabnutzungsgrads nimmt der Unternehmer vor, indem die kumulierten Abschreibungen in Beziehung zu den Kosten gesetzt werden, die für die Anschaffung der Sachanlagengüter aufgewendet wurden.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus dem Besitz der Anlagegüter?

Mit der Anschaffung der Sachanlagengüter unterstützt ein Unternehmen sein Bestreben, die betrieblichen Ziele zu erreichen. Mit der Anschaffung einer Produktionsmaschine gewährleistet ein Unternehmen, dass es Produkte herstellen kann. Der erworbene Transporter sorgt dafür, dass die Güter zum Kunden gelangen. In den Büros schreiben die Buchhalter die Rechnungen und erstellen die Buchhaltung. Dafür nutzen sie Computer, Drucker und Scanner, die zur Betriebs- und Geschäftsausstattung des Unternehmens gehören.

Welche Kriterien muss ein Anlagegut haben?

Als Anlagegüter werden nach der Definition des § 247 Absatz 2 HGB alle Vermögensgegenstände angesehen, die das Unternehmen anschafft, um sie dauerhaft zu nutzen.

Anlagegüter müssen nicht zwingend körperlich sein. Auch immaterielle Vermögensgegenstände (wie z. B. der Geschäftswert oder ein Patent) werden im Anlagevermögen eines Unternehmens ausgewiesen, wenn sie dem Betrieb dauerhaft dienen sollen.

An die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) knüpft der Gesetzgeber die folgenden Kriterien:

  • Das Nettoanschaffungskosten dürfen den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Anlagegüter müssen selbstständig nutzbar und beweglich sein.
  • Es muss sich um abnutzbare Anlagegüter handeln.

Jene Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen nicht langfristig oder dauerhaft dienen soll, werden dem Umlaufvermögen zugerechnet.

Wie werden Anlagengegenstände bewertet?

Sachanlagegüter werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Zu den Anschaffungskosten rechnen der Nettoanschaffungspreis, die Anschaffungsnebenkosten – wie z. B. Transportkosten oder die Aufwendungen für den Zoll – und die nachträglichen Anschaffungskosten. Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen, wenn ein Sachanlagegut erweitert wird oder sich dessen Funktion durch die Anschaffung wesentlich verbessert.

Gewährt der Verkäufer eines Sachanlagenguts Rabatte, Skonti oder andere Preisminderungen, mindern diese die Anschaffungskosten.

Die Anschaffungskosten stellen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen dar. Diese nimmt das Unternehmen planmäßig vor, um den Werteverzehr des Sachanlagenguts zu dokumentieren.

Was zählt zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen?

Zum nicht abnutzbaren Sachanlagevermögen zählen die Vermögensgegenstände, die keinem zeitlichen Werteverzehr unterliegen. Dies ist z. B. ein betriebliches unbebautes Grundstück. Dieses wird mit seinen Anschaffungskosten in der Unternehmensbilanz aufgenommen. Abschreibungen sind hier nicht vorzunehmen.

Welche Vermögensgegenstände zählen zu den typischen Anlagegegenständen?

Zu den typischen Anlagegegenständen zählen:

  • Grund und Boden sowie betriebliche Immobilien (z. B. Bürogebäude, Produktionshallen, Lagerflächen)
  • Technische Anlagen und Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Fuhrpark
  • Immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Geschäftswert, Patente, Konzessionen)

Welche Vergünstigungen sieht das Steuerrecht für das Anlagevermögen vor?

Schafft ein Unternehmen Sachanlagegüter an, kann es – bei Erfüllung der Voraussetzungen – bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Hierzu zählt die Bildung einer Rücklage für die Ersatzbeschaffung eines Anlagenguts. Darüber hinaus ist es steuerlich zulässig, wenn bei der Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens stille Reserven übertragen werden.

Erhält ein Unternehmen bei der Anschaffung von Sachanlagegütern Investitionszuschüsse, kann es hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von einem Wahlrecht profitieren: Das Unternehmen kann die Investitionszuschüsse als Betriebseinnahme direkt versteuern oder alternativ die Anschaffungskosten um den Betrag des Investitionszuschusses mindern. Im letzteren Fall mindert sich die Bemessungsgrundlage für die zukünftigen Abschreibungen.

Schlusswort

Das Anlagevermögen ist ein fester Bestandteil jeder Bilanz. Hier weist ein Unternehmen die Vermögensgegenstände aus, die es langfristig für die Erreichung der betrieblichen Ziele nutzen möchte. Möchten Sie mehr zu diesem oder anderen steuerlichen Themen erfahren, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie für Ihre Frage die Kommentarfunktion.

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Engin Kilit

Mit der Steuerberatungskanzlei eSteuerberatung.com lebt er Digitalisierung mit voller Leidenschaft und erleichtert damit zahlreichen Kunden die Verwaltung ihrer Belege und Abrechnungen.

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