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Betriebsvermögen

anzunehmen, dass es sich dabei um materielle Dinge handelt. In Wirklichkeit gibt es aber auch immaterielle Dinge, wie z.B. Know-how und geistiges Eigentum. Zu verstehen, was ein Vermögenswert ist, kann Ihnen helfen, bessere Entscheidungen zu treffen, wie Sie Ihre Ressourcen einsetzen und Ihr Wachstum planen.
Engin Kilit
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bücher in einem Regal

© Aleix Ventyol auf Unsplash

bücher in einem Regal

Was zählt zum Betriebsvermögen?

Das Betriebsvermögen ist der Wert der Sachanlagen und des Inventars eines Unternehmens abzüglich seiner Schulden. Es umfasst auch Bargeld, Investitionen in Aktien oder Anleihen und anderes Eigentum wie Gebäude, die zur Erzielung von Einnahmen für das Unternehmen genutzt werden können.

Die Art der Vermögenswerte, die in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen werden, hängt von den Bedürfnissen des Unternehmens ab. Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, wie z.B. Immobilien oder Ausrüstungen, die dauerhaft zur Unterstützung des Betriebs dienen und nicht ohne erheblichen Wertverlust veräußert werden können. Das Umlaufvermögen lässt sich in zwei Kategorien einteilen: solche, die nur für kurze Zeit im Unternehmen verbleiben (z.B. Bargeld) und solche, die so lange im Unternehmen verbleiben können, bis sie wieder von einer operativen Einheit im Unternehmen benötigt werden (z.B. Inventar). Alle diese Arten zusammen bilden das, was als “Betriebsvermögen” bezeichnet wird

Zum betrieblichen Vermögen gehören z.B. der Fuhrpark, die Produktionsmaschinen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie alle Grundstücke und Gebäudeteile, die zu wenigstens 50 % für eine betriebliche Verwendung zur Verfügung stehen.

Das betriebliche Vermögen wird in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen. Auf der Aktivseite unterteilt es sich in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen zählen nur Gegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft dienen sollen. Im Umlaufvermögen sind die Wirtschaftsgüter aufgeführt, die für einen kurzfristigen betrieblichen Einsatz in Betracht kommen.

Verbindlichkeiten gehören zum betrieblichen Vermögen, wenn sie eindeutig veranlasst sind. Nimmt ein Unternehmen z.B. zur Finanzierung einer Maschine ein Darlehen auf, stellen die Zinsen Betriebsausgaben dar.

Bei einem bilanzierenden Unternehmen wird das steuerliche Ergebnis durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Hierbei werden das betriebliche Vermögen und die Entnahmen und Einlagen des abgeschlossenen Kalenderjahres mit den Werten des Vorjahreszeitraums verglichen. Es ergibt sich entweder ein Gewinn oder ein Verlust.

Wie wird das betriebliche Vermögen eingeteilt?

Das betriebliche Vermögen lässt sich in zwei Bereiche einteilen:

Notwendiges Betriebsvermögen beinhaltet die Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmen unmittelbar und ausschließlich für die betrieblichen Zwecke nutzt. Für notwendiges Betriebsvermögen liegt der betriebliche Nutzungsanteil bei mindestens 50 %.

Gewillkürtes Betriebsvermögen setzt sich aus den Wirtschaftsgütern zusammen, deren eigenbetriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50% liegt. Als Voraussetzung für die Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen, muss der Unternehmer diese Wirtschaftsgüter in seiner Bilanz ausweisen. Erfolgt kein Bilanzausweis stellen Wirtschaftsgüter mit einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % Privatvermögen dar.

Für die Besteuerung eines Pkws im gewillkürten Betriebsvermögen können zwei Alternativen zur Anwendung kommen. Die private Nutzung wird entweder pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises (1%- Methode) ermittelt oder durch die Führung eines Fahrtenbuchs. Für die 1%-Methode ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode müssen alle privaten und betrieblichen Fahrten aufgeführt werden.

Abgrenzung: Betriebliches Vermögen und Privatvermögen

Sie sind ein Unternehmer und haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Sie haben sich die Zeit genommen, Mitarbeiter einzustellen und in ein Gebäude zu investieren. Aber was ist mit Ihrem Privatvermögen? Was ist, wenn Sie eines Tages aufwachen und entscheiden, dass es Zeit ist, das Unternehmen zu verkaufen? So sehr wir auch wollen, dass unser Unternehmen und nicht unser Privatleben für die ganze Gesellschaft sichtbar ist, gibt es bestimmte Dinge, die vor einer solchen Entscheidung bedacht werden müssen

Kurzgefasst, kann man Privatvermögen folgendermaßen abgrenzen:

  • Dient ein Wirtschaftsgut zu mindestens 90 % privaten Zwecken, ist es zwingend dem Privatvermögen zuzurechnen.
  • Privates Vermögen wird nur besteuert, wenn der Steuerpflichtige ein privates Veräußerungsgeschäft tätigt (§ 23 EStG) oder die wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) veräußert wird.

Schlusswort

Das Konzept des Betriebsvermögens kann anfangs verwirrend sein. Wir haben erklärt, was als Vermögenswert zählt und wie Betriebsvermögen klassifiziert wird. Wenn Sie noch Fragen haben oder mehr wissen wollen, schreiben Sie uns eine Nachricht über das unten stehende Formular!

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Mit der Steuerberatungskanzlei eSteuerberatung.com lebt er Digitalisierung mit voller Leidenschaft und erleichtert damit zahlreichen Kunden die Verwaltung ihrer Belege und Abrechnungen.

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